Hauptschulabschluss
Alle Jugendlichen in Hessen, die nach der Erfüllung der neunjährigen Vollzeitschulpflicht weder eine weiterführende Schule besuchen noch eine Ausbildung beginnen, müssen laut dem Hessischen Schulgesetz (§59, 60) ein weiteres Vollzeitschuljahr absolvieren.
Diese verlängerte Vollzeitschulpflicht kann man durch den Besuch der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung erfüllen.
Hier sollen die Jugendlichen so weit gefördert werden, dass sie ihre beruflichen Interessen, Neigungen und Fähigkeiten besser erkennen und im Anschluss an die Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf beginnen können.
Bei entsprechenden schulischen Leistungen kann man außerdem den Hauptschulabschluss oder den qualifizierenden Hauptschulabschluss erwerben.
Ansprechpartner für die Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung sind Abteilungsleiter Michael Hitrec (m.hitrec(at)bs-biedenkopf.de) und Fachgruppensprecherin Viktoria Estor.
Weitere Informationen rund um die Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung finden Sie hier: