Hauptschulabschluss

Hauptschulabschluss

Alle Jugendlichen in Hessen, die nach der Erfüllung der neunjährigen Vollzeitschulpflicht weder eine weiterführende Schule besuchen noch eine Ausbildung beginnen, müssen laut dem Hessischen Schulgesetz (§59, 60) ein weiteres Vollzeitschuljahr absolvieren.

Diese verlängerte Vollzeitschulpflicht kann man durch den Besuch der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung erfüllen.

Hier sollen die Jugendlichen so weit gefördert werden, dass sie ihre beruflichen Interessen, Neigungen und Fähigkeiten besser erkennen und im Anschluss an die Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf beginnen können.
Bei entsprechenden schulischen Leistungen kann man außerdem den Hauptschulabschluss oder den qualifizierenden Hauptschulabschluss erwerben.

 

Ansprechpartner für die Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung sind Abteilungsleiter Michael Hitrec (m.hitrec(at)bs-biedenkopf.de)  und Fachgruppensprecherin Viktoria Estor.

 

Weitere Informationen rund um die Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung finden Sie hier:

 

Aufnahmevoraussetzungen

In die Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung werden Jugendliche aufgenommen, die zwischen 15 und 18 Jahre alt sind und die der verlängerten Vollzeitschulpflicht unterliegen.
Man muss mindestens das 8. Schuljahr in einer allgemein bildenden Schule besucht haben.

Dauer

Die Berufsvorbereitung dauert ein Jahr.

Praktika

Im Laufe des Schuljahres werden 2 dreiwöchige Betriebspraktika durchgeführt, damit der Übergang der Jugendlichen in eine Ausbildung angebahnt werden kann.

Abschluss

Am Ende des Schuljahres findet eine Prüfung statt. Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen:

 

  • schriftliche Prüfung in Deutsch und Mathematik zum Erreichen des Hauptschulabschlusses   
  • schriftliche Prüfung in Deutsch, Mathematik und Englisch zum Erreichen des qualifizierenden Hauptschulabschlusses
  • berufsorientierte Projektprüfung

Möglichkeiten nach erfolgreichem Abschluss

Möglichkeiten nach erfolgreichem Abschluss:

 

  • Beginn einer Berufsausbildung
  • Besuch der Zweijährigen Berufsfachschule zum Erwerb des mittleren Abschlusses
  • Aufnahme einer Arbeitstätigkeit
  • Übergang in eine Qualifizierungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit

 

 

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich durch die bisher besuchte Schule bis spätestens 30. April.
Bitte fügen Sie dem ausgefüllten Anmeldebogen eine Fotokopie des letzten Halbjahreszeugnisses, einen Lebenslauf und ein Lichtbild bei.