Abschluss der Höheren Handelsschule
Die einjährige Berufsfachschule für Wirtschaft (Höhere Handelsschule) ist eine seit vielen Jahren bewährte, berufsvorbereitende Schule, die nach Erwerb eines mittleren Abschlusses ohne einschränkende Bedingungen bei Noten besucht werden kann.
Ziel ist neben der Fortführung der allgemeinen Bildung und Verbesserung des Notenbildes die Vermittlung fachtheoretischer Grundkenntnisse und fachpraktischer Fertigkeiten im kaufmännischen Bereich.
Ansprechpartner für die Höhere Handelsschule sind Abteilungsleiter Matthias Kamm (m.kamm(at)bs-biedenkopf.de) und Fachgruppensprecherin Anke Tittel.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Voraussetzung für die Aufnahme ist der Mittlere Abschluss, der nachgewiesen werden kann durch:
ein Abschlusszeugnis der Realschule oder
ein Abschlusszeugnis einer Zweijährigen Berufsfachschule oder
ein Versetzungszeugnis nach Jahrgangsstufe 11 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe oder
ein Zeugnis der Fachhochschulreife oder
ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
Die Mitarbeit in der Einjährigen Berufsfachschule für Wirtschaft verlangt selbstständiges Arbeiten, Zuverlässigkeit, Einsatz-, Verantwortungs- und Kooperationsbereitschaft, wie auch die Bereitschaft sich in die unterschiedlichsten kaufmännischen Aufgaben einzuarbeiten.
Der Besuch der Höheren Handelsschule umfasst ein Jahr.
Ein Abschlusszeugnis wird ausgestellt, wenn mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden. Eine Abschlussprüfung findet nicht statt.
Wer die Einjährige Berufsfachschule für Wirtschaft (Höhere Handelsschule) erfolgreich besucht hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen in das zweite Ausbildungsjahr der Höheren Berufsfachschule für Bürowirtschaft, die eine schulische Berufsausbildung darstellt, übergehen. Aufgrund dieser abgeschlossenen Berufsausbildung besteht dann die Möglichkeit, in die Klasse 12 der Fachoberschule (Form B) überzuwechseln und nach einem Jahr die Fachhochschulreife zu erwerben.
Der erfolgreiche Besuch der Höheren Handelsschule kann außerdem nach der Anrechnungsverordnung auf die Ausbildungszeit als erstes Jahr der Berufsausbildung in kaufmännischen Ausbildungsberufen angerechnet werden.
Die Anmeldung muss bis zum 30. April bei den Beruflichen Schulen in Biedenkopf vorliegen. Spätere Anmeldungen können nur im Rahmen freier Kapazitäten berücksichtigt werden.
Anmeldeformulare können Sie hier herunter laden oder bei uns im Sekretariat abholen.